Annahme von Damenkleidung und Accessoires

Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale Marken-Kleidungsstücke sowie Accessoires in Kommission geben. Kleidergrössen 34 – 48.
Unter Markenkleider verstehen sich Labels wie:

usw.

Die Konditionen sind wie folgt:

  • Ca. 40% Anteil vom Verkaufspreis für den Lieferanten
  • Laufend Annahme saisonaler Artikel (Frühling/Sommer:  März – Juni ⎜Herbst/Winter:  September – Januar)
  • Abholfrist per Ende September und März
  • Nicht abgeholte Ware wird 4 Wochen nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache entsorgt
  • Das Geldguthaben verfällt 6 Monate nach Ablauf der Abholfrist
  • Keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung