Annahme von Damenkleidung und Accessoires
Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale Marken-Kleidungsstücke sowie Accessoires in Kommission geben. Kleidergrössen 34 – 48.
Unter Markenkleider verstehen sich Labels wie:
usw.
Die Konditionen sind wie folgt:
- Ca. 40% Anteil vom Verkaufspreis für den Lieferanten
- Laufend Annahme saisonaler Artikel (Frühling/Sommer: März – Juni ⎜Herbst/Winter: September – Januar)
- Abholfrist per Ende September und März
- Nicht abgeholte Ware wird 4 Wochen nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache entsorgt
- Das Geldguthaben verfällt 6 Monate nach Ablauf der Abholfrist
- Keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung